Der Zahnprothetiker...
Den Berufstitel Zahnprothetiker darf nur tragen, wer
zehn Jahre als ausgebildeter Zahntechniker gearbeitet und eine
Zusatzausbildung über vier Semester plus Prüfung durch die
kantonale Gesundheitsbehörde absolviert hat.
Im Gegensatz zum Zahntechniker, der immer indirekt
über den Zahnarzt arbeitet, bespricht der Zahnprothetiker alle
ästhetischen und technischen Gesichtspunkte direkt mit dem Patienten
und realisiert Schritt für Schritt eine optimale und angepasste Lösung.
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